Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Kletter- oder Boulderveranstaltungen sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Von allen Teilnehmenden wird daher Rücksichtnahme, Umsicht und Eigenverantwortung erwartet.
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote von mentalclimbing, insbesondere für Kletter- & Mentalcoachings sowie Kletterkurse. Die Leistungen erfolgen auf Basis eines Dienstvertrages zwischen mentalclimbing und den Auftraggeber:innen (nachfolgend auch Kund:innen oder Teilnehmer:innen genannt).
Die Angebote umfassen Coachingeinheiten, ein- und mehrtägige Klettercoachings in der Halle und am Fels sowie Online-Trainings. Details finden sich in den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen auf der Website.
Mit der Buchung gelten diese AGB als akzeptiert. Abweichende Bedingungen der Kund:innen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung durch mentalclimbing. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Da es sich um Dienstverträge handelt ist der Gegenstand dieser die Erbringung einer vereinbarten Leistund und nicht das erreichen eines bestimmten Erfolges.
Die bereitgestellten Inhalte und Programme dienen ausschließlich zu Bildungs- und Trainingszwecken. Sie ersetzen keine professionelle medizinische oder therapeutische Beratung. Die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Vertragsabschluss
Die auf www.mentalclimbing.at sowie auf sozialen Medien und anderen Onlineplattformen veröffentlichten Inhalte sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald mentalclimbing eine Buchung per E-Mail bestätigt oder durch das Buchungssystem getätigt werden. Buchungen sind damit verbindlich.
3. Leistungsumfang & Honorar
3.1 Leistungsumfang
Die jeweiligen Veranstaltungsdetails richten sich nach der Ausschreibung. Inhalte werden individuell an das Niveau der Teilnehmer:innen angepasst. Ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden.
Nicht inkludiert sind Kosten für An-/Abreise, Unterkunft, Verpflegung oder Eintritt in Kletterhallen, außer diese sind ausdrücklich inkludiert. Preisangaben sind freibleibend und können bei offensichtlichem Irrtum korrigiert werden.
3.2 Honorar
Das Honorar wird bei der Buchung vereinbart und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, bzw. bei Onlinebuchung sofort zu begleichen. Wird Barzahlung angeboten, ist dies bei Kursbegin zu begleichen, da ansonsten ein Ausschluss bei der Veranstaltung möglich ist. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugsregelungen.
3.3 Weitere Kosten
Zusätzliche Kosten können u.a. entstehen durch:
-
Eigen- und ggf. anteilige Kosten des Trainers bei individuellen Ganz- oder Mehrtagesveranstaltungen
-
Eintritts- und Leihausrüstungskosten in Kletter-/Boulderhallen
-
Organisation von Unterkunft/Transport im Namen der Teilnehmer:innen. Leistungen, die Inhalt eines Reisevertrages bilden können, werden weder angeboten noch erbracht.
4. Teilnahmebedingungen
4.1 Eigenverantwortung & Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Risiken des Kletterns oder Bergwanderns entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen sind. Eltern haften für ihre Kinder.
4.2 Alkohol, Drogen & gesundheitliche Eignung
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen leistungsbeeinträchtigenden Substanzen vor oder während der Aktivität ist untersagt.
Der Anbieter behält sich vor, Teilnehmer:innen bei erkennbarer Beeinträchtigung (z. B. durch Alkohol, Drogen, Erschöpfung oder gesundheitliche Probleme) von der Teilnahme auszuschließen.
Bei einem Ausschluss aus diesen Gründen bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
4.3 Sicherheitsregeln & Verhaltenspflichten
Seilfreies Klettern (Free Solo) ist strikt verboten.
Alle Teilnehmer:innen verpflichten sich zu konzentriertem, verantwortungsvollem und rücksichtsvollem Verhalten.
Die Anweisungen der Trainer:innen oder Guides sind verbindlich und müssen befolgt werden.
Wenn sich Kund:innen nicht an vorgegebene und/oder situationsbedingte Regeln halten und sich selbst oder andere gefährden, behält sich mentalclimbing das Recht vor, diese Personen von Veranstaltungen, Kursen oder Coachings auszuschließen.
4.4 Gefahrenbewusstsein
Klettern und Bouldern bergen Risiken wie Abstürze, Steinschlag oder extreme Wetterbedingungen. Teilnehmer:innen müssen sich der folgenden Gefahren bewusst sein:
Schwere oder tödliche Verletzungen sind möglich.
Zustiege können über exponiertes Gelände (z. B. steile Felsabbrüche, Schluchten) führen und erfordern Trittsicherheit sowie volle Konzentration.
5. Terminvereinbarung & Rücktritt
5.1 Rücktritt durch mentalclimbing
mentalclimbing ist berechtigt, bei Vorliegen besonderer Umstände vom Vertrag zurückzutreten oder die Veranstaltung abzusagen. Besondere Umstände liegen insbesondere vor bei: höherer Gewalt (wie Streiks, Unruhen, Epidemien oder behördlichen Anordnungen), unvorhersehbaren gefährlichen Witterungsbedingungen die eine sichere Durchführung unmöglich machen, Verletzung oder Krankheit des Trainers wenn kein Ersatz zur Verfügung steht, sowie bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Mindestteilnehmerzahl ist jeweils in der Veranstaltungsausschreibung angegeben. Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.2 Informationspflichten bei Absage
Im Falle einer Absage durch mentalclimbing werden alle betroffenen Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet. Alternativ kann nach Rücksprache mit den Teilnehmern ein Ersatztermin vereinbart werden.
5.3 Nicht erstattungsfähige Kosten
Kosten die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung bereits entstanden sind (wie Reisekosten, Unterbringungskosten oder sonstige Aufwendungen) werden von mentalclimbing nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn die Absage auf einem groben Verschulden von mentalclimbing beruht.
5.4 Durchführung trotz Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Sofern mentalclimbing vom Rücktrittsrecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Gebrauch macht, der Teilnehmer aber dennoch an einer Durchführung der Veranstaltung interessiert ist, kann mentalclimbing ein neues Angebot unterbreiten. Dieses Angebot wird auf Basis der tatsächlich angemeldeten Teilnehmerzahl kalkuliert und dem Teilnehmer mitgeteilt. Durch Annahme dieses Angebots kommt ein neuer Vertrag zustande.
5.5 Programmänderungen
mentalclimbing behält sich geringfügige Änderungen des Programms, des Veranstaltungsortes (bei gleichwertiger Alternative) sowie den Wechsel von Trainern vor, sofern dies aufgrund äußerer Umstände erforderlich wird und die wesentliche Vertragsleistung nicht beeinträchtigt wird.
5.6 Rücktritt durch KundInnen
Einzelcoachings, Tageskurse, Trainingseinheiten:
• 15 Tage bis 11 Tage vorher: 10 %
• 10 bis 6 Tage: 50 %
• ab 5 Tage: 80 %
• <24h oder Nichterscheinen: 100 %
Mehrtägige Veranstaltungen:
• bis 40 Tage: 20%
• 40-21 Tage: 50 %
• 20-10 Tage: 80 %
• ab 10 Tage: 100 %
Umbuchung auf einen anderen Kurs: Bis 4 Tage vor Kursbeginn möglich
Die Pauschale entfällt, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird. Gemäß § 18 FAGG entfällt das Rücktrittsrecht, wenn die Dienstleistung zu einem spezifischen Termin erfolgt.
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme am Kurs ist zur Befreiung von den Stornogebühren ein ärztliches Attest vorzulegen.
6. Versicherungen
6.1 Haftpflichtversicherung des Anbieters
Die Sportkletterführer von mentalclimbing sind über eine Haftpflichtversicherung (Deckungssumme: € 8.000.000) abgesichert.
6.2 Eigenverantwortung der Teilnehmer:innen
Kein Versicherungsschutz durch mentalclimbing:
Unfall- und Bergungskostenversicherung muss selbst abgeschlossen werden.
Jegliche Haftung für Bergungskosten, Sach- oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen – auch bei Fehlern von Erfüllungsgehilfen.
Wir raten dringend zu einer Bergungskostenversicherung (z. B. über alpine Vereine, Versicherungen oder Automobilclubs). Eine Teilnahme ohne entsprechenden Versicherungsschutz erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko.
7. Reisedokumente & Vorschriften
Teilnehmende sind für Einhaltung von Einreise-, Gesundheits- und Zollvorschriften selbst verantwortlich.
8. Haftung
8.1 Haftungsbegrenzung
Es besteht kein Anspruch auf Erfolg des Coachings oder Trainings. Kund:innen handeln eigenverantwortlich und haften für Schäden selbst.
8.2 Eigenverantwortung bei Kletteraktivitäten
Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung für Unfälle oder Schäden – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens mentalclimbing – wird ausgeschlossen. Haftung für leichte Fahrlässigkeit schließen wir aus.
8.3 Fremdverschulden
Bei durch Teilnehmende verursachten Schäden an Dritten haftet mentalclimbing nicht.
8.4 Eigene Ausrüstung
Jedenfalls lehnt mentalclimbing jede Haftung von Mängeln für persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ab.
9. An- und Abreise, Mitfahrgelegenheiten
9.1 An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
9.2 Mitfahrgelegenheiten
Mitfahrgelegenheiten jeglicher Art (einschließlich PKW-, Bus- oder Bahnfahrten), die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen von mentalclimbing angeboten werden, erfolgen ausschließlich als Gefälligkeit. Für diese Mitfahrgelegenheiten - gleich ob während des Programms oder für An- und Abreise - übernimmt mentalclimbing keinerlei Haftung. Die Teilnahme an solchen Mitfahrgelegenheiten erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seinen ausreichenden Versicherungsschutz gegen Unfälle, Bergungskosten sowie eventuelle Personen- und Sachschäden.
9.3 Personen und Sachschäden
Für Personen- und Sachschäden von Fahrern, die sich für die Beförderung von Teilnehmern zur Verfügung stellen, übernimmt mentalclimbing gleichfalls keinerlei Haftung. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Fahrern um Mitarbeiter von mentalclimbing oder Dritte handelt. Die Regelung von 9.2 findet auf solche Fahrten entsprechende Anwendung.
10. Vertraulichkeit, Datenschutz & Medien
10.1 Vertraulichkeit
Alle Informationen aus dem Coaching werden vertraulich behandelt.
10.2 Mediennutzung
Fotos/Videos von Veranstaltungen dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden, sofern keine Einwände bestehen.
10.3 Haftung für externe Links und Drittanbieter
Diese Website kann Links zu externen Webseiten oder Empfehlungen zu Drittanbietern enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Richtigkeit oder Sicherheit dieser externen Seiten und Anbieter. Die Nutzung externer Inhalte erfolgt auf eigenes Risiko.
11. Urheberrecht
Sämtliche Materialien, Konzepte und Unterlagen von mentalclimbing sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.
12. Sonstiges
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.
13. Datenschutz
Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung
mentalclimbing erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für: Anmeldeprozesse, Veranstaltungsorganisation, Nachbereitung der Kurse, Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten, Teilnehmerlisten & Datenweitergabe.
Für jede Veranstaltung wird eine Teilnehmerliste erstellt, diese wird an beteiligte Personen/Organisationen weitergegeben: Trainer:innen und Guides, Kooperationspartner (z.B. Kletterhallen, Unterkünfte), Behörden (bei gesetzlicher Verpflichtung). Die Weitergabe erfolgt nur im notwendigen Umfang und nicht anonymisiert
Werbliche Nutzung
mentalclimbing behält sich vor, folgende Daten für Marketingzwecke zu nutzen:
E-Mail-Adressen (für Newsletter), Postadressen (für postalische Werbung)
Teilnehmer:innen können dieser Nutzung jederzeit widersprechen
Rechte der Teilnehmer:innen
Auskunft über gespeicherte Daten
Berichtigung falscher Daten
Löschung der Daten nach Fristablauf
Widerspruch gegen Datenverarbeitung
Datenübertragbarkeit
Speicherdauer
Daten werden nur so lange gespeichert wie:
Für die Vertragserfüllung notwendig, Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, Berechtigte Interessen vorliegen.
Datensicherheit
mentalclimbing trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten.
Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Gmunden. Es gilt österreichisches Recht.